Im Bewusstsein, dass eine Gemeinschaft von Menschen nur dann auf Dauer bestehen kann, wenn sie sich selbst feste Werte und Regeln gibt, wird diese Schulordnung erstellt. Zu den verbindlichen Werten, die das Zusammenleben bedingen, gehören Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, gegenseitige Rücksichtnahme, Freundlichkeit und Pünktlichkeit. Für ein gutes Schulklima, die Erhaltung der Schuleinrichtungen und den Schutz aller am Schulleben beteiligten Personen sind Lehrer, Schüler und Eltern verantwortlich. Nur gemeinsam können sie das Engagement für die Schule und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung entwickeln und fördern.


(Bezeichnungen wie Lehrer, Schüler usw. sind hier aus Gründen der einfacheren komprimierten Formulierung neutral und auf den Menschen bezogen gehalten, nicht aber geschlechtsspezifisch gemeint.)

I. Verhalten auf dem Schulgelände und in den Gebäuden
  1. Das Schulgelände besteht aus den Schulgebäuden, dem Schulhof, den Parkplätzen, dem angrenzenden Gartengelände, dem Gelände bis zum Eingangstor und den Sportanlagen.
    Der Schulhof endet unterhalb der "Seufzerbrücke" und darf von den Schülern im Regelfall nur mit Erlaubnis des Lehrers, nach Unterrichtsende oder für den Sportunterricht verlassen werden. Die Bereiche vor den Hauseingängen müssen aus Sicherheitsgründen frei bleiben.
    Rollschuhlaufen, Skateboard- und Kickboardfahren, sowie das Tragen von Schuhen mit integrierten bzw. nachträglich umgeschnallten Rollen, Schlittern und Schneeballwerfen sind auf dem Schulgelände untersagt.
  2. Alle Mitglieder der Schulgemeinde sind für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verantwortlich, die Klassen insbesondere für ihre Räume.
    Darüber hinaus sorgt jeweils ein spezieller Ordnungsdienst der Jahrgangsstufen 5 bis 9 für die Sauberkeit im Schulgebäude und in den Gängen des Schulgebäudes, auf dem Schulhof mit seinen Randgebieten, auf dem Parkplatz und auf dem Weg zur Sporthalle.
    Alle Klassen und Kurse richten einen Ordnungsdienst (2 Schüler) ein. Seine Aufgaben werden mit dem jeweiligen Klassen- bzw. Kurslehrer besprochen. Der Ordnungsdienst in der Cafeteria wird von Schülern der Q1 versehen, die dies auf dem Zeugnis attestiert bekommen. Dazu erstellt der Stufenleiter einen Plan.
  3. Handys, Tablet-PCs oder vergleichbare elektronische Kommunikationsmedien müssen während der Unterrichtszeit ausgeschaltet und im Schulranzen abgelegt sein. Oberstufenschüler dürfen elektronische Kommunikationsmedien nur in ihren Aufenthaltsräumen nutzen. Handys dürfen in der Schule nur nach Absprache mit einem Lehrer vorübergehend eingeschaltet werden. Die Unterrichtszeit umfasst den Zeitraum von 7.50 Uhr bis 16.55 Uhr und schließt darüber hinaus auch die Pausenzeiten ab Beginn der Frühaufsicht (7:30 Uhr) ein.
  4. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen ihre Räder in den eigens dafür vorgesehenen Fahrradständern ab.
    Schüler, die mit dem Auto zur Schule kommen, parken auf dem vorderen Parkplatz.
  5. Die Kleidung der Schüler darf weder aufreizend noch rassistisch, weder Gewalt verherrlichend, militaristisch noch beleidigend sein. Die Eltern tragen dafür Sorge, dass ihre Kinder in angemessener Kleidung zur Schule kommen.
  6. Jacken und Mäntel hängen während des Unterrichts außerhalb der Klassenräume an den Kleiderhaken. Geld und "Wertgegenstände" sind in den Unterrichtsraum mitzunehmen.
    Für Diebstähle übernimmt die Schule keine Haftung.
  7. Schüler gehen einzeln wegen Mitteilungen, Nachfragen und Besorgungen ins Sekretariat. Der Lehrerflur bleibt grundsätzlich den Lehrern vorbehalten. Schüler, die aus dringenden Gründen einen Lehrer sprechen möchten, warten vor der Glastür vor dem Lehrerzimmer.
  8. Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, lassen ihre Kinder in den dafür vorgesehenen Parkbuchten des vorderen Parkplatzes aussteigen.

 

II. Verhalten vor und nach dem Unterricht
  1. Schüler, die Sportunterricht haben, begeben sich nach dem Ende der großen Pause unverzüglich zur Sporthalle.
  2. Wechselt eine Klasse in einer kleinen Pause in einen Fachraum, so sind die Schultaschen mitzunehmen. Der Klassenraum ist von der zuletzt dort unterrichtenden Lehrperson abzuschließen.
  3. Sofern sie nicht mit auf den Schulhof genommen werden, verbleiben die Schultaschen in den ersten beiden großen Pausen dort, wo der Unterricht zuletzt stattgefunden hat (entweder im Klassenraum oder vor dem jeweiligen Fachraum). Am Ende dieser Pausen werden sie nach dem ersten Gong dort abgeholt. Kehren Schüler vom Sportunterricht zurück, können sie ihre Schul- und Sporttaschen in der unteren Wappenhalle ablegen.
  4. Fachräume dürfen nur unter Aufsicht des jeweiligen Fachlehrers betreten werden. Am Ende der jeweiligen Unterrichtseinheit müssen sie abgeschlossen sein.
  5. Die letzten Nutzer einer Klasse stellen die Stühle hoch, schließen die Fenster und schalten das Licht aus.
  6. Schüler der Sek I, die nach Unterrichtsschluss auf ihren Zug, Bus oder auf eine später beginnende Arbeitsgemeinschaft warten wollen, halten sich in den dafür eigens ausgewiesenen Aufenthaltsräumen auf.
    Schüler der Oberstufe halten sich in den Freistunden, in denen sie das Schulgelände nicht verlassen, auf dem Oberstufenhof oder in ihren Aufenthaltsräumen auf.
  7. Nach Unterrichtsschluss sind die Klassenbücher und der Klassenschlüssel auf dem Regal vor dem Sekretariat abzulegen.
  8. Alle Räume sind vom jeweiligen Fachlehrer nach Ende der Unterrichtseinheit abzuschließen.
    Die mit der Verantwortung für den Schlüssel betrauten Schüler schließen nach dem ersten Klingeln den Klassenraum für ihre Klasse auf.
  9. Die Klassensprecher der Sek I schauen vor Unterrichtsbeginn und in den großen Pausen ins Vertretungsbuch und informieren ihre Klasse über den Vertretungsplan, Schüler der Oberstufe müssen sich einzeln informieren.
  10. Zu Unterrichtsbeginn halten die Schüler die für die kommende Unterrichtsstunde benötigten Unterrichtsmaterialien auf dem Tisch bereit.
III. Verhalten während des Unterrichts
  1. Sollte fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn eine Klasse oder ein Kurs noch ohne Lehrer sein, so meldet dies der Klassen- bzw. Kurssprecher im Sekretariat.
  2. Der Raumplan soll eingehalten werden; ein Wechsel ist im Sekretariat anzugeben.
  3. Benutzerordnungen und Sicherheitsbestimmungen sind beim Unterricht in den Fachräumen zu beachten. Sie hängen dort aus.
  4. Essen, Trinken und Kaugummikauen sowie das Tragen von nicht religiös motivierten Kopfbedeckungen sind verboten. 
    Die Doppelstunde kann nach Ermessen durch eine kurze Trinkpause unterbrochen werden, während der die SuS in der Klasse bleiben.

IV. Verhalten während der großen Pausen

  1. Die Schüler der Sekundarstufe I begeben sich unverzüglich auf den Schulhof. Bei Regenwetter, Schneefall oder anderen schlechten Wetterverhältnissen dürfen sie sich in den Pausenhallen (untere Wappenhalle, Mosaikhalle, überdachter Bereich des Schulhofs) aufhalten. Die Entscheidung darüber treffen die beiden Lehrer, die zur Außenaufsicht auf dem Schulhof eingeteilt sind.
  2. Der Fachlehrer verlässt als letzter den Klassenraum und schließt diesen ab. Der Klassenbuchführer darf im Klassenbuch die notwendigen Eintragungen vornehmen und kann dazu das Klassenbuch mitnehmen.
  3. In den Musikklassen dürfen im Wechsel maximal zwei Schüler in der Pause in der Klasse bleiben, ausschließlich um Klavier zu spielen. Dazu muss eine aktuelle Liste in der Klasse bereits stehen, die die Berechtigung für jeden Tag/jede Pause klärt. Fehlt die Liste, müssen die SuS die Klasse verlassen.
  4. Alle Schüler dürfen zu den angegebenen Öffnungszeiten die Schülerbücherei aufsuchen.
  5. Die Schüler der Sekundarstufe II halten sich in den für sie vorgesehenen Aufenthaltsbereichen auf.
  6. Das Internetcafé und die Cafeteria sind keine Aufenthaltsräume. Der Besuch der Cafeteria ist nur gestattet zum Verzehr einer dort gekauften Mahlzeit. Schüler der Sekundarstufe I dürfen sich vor der Mittagspause nur zum Kauf einer Ware in der Cafeteria aufhalten.
  7. In Frei- oder Randstunden dürfen sich die Schüler beider Sekundarstufen nur in den dafür jeweils vorgesehenen Aufenthaltsräumen bzw. auf dem Pausenhof (SI) aufhalten.
  8. Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause ist den Schülern der SI untersagt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung d.d. Schulleitung auf Antrag der Eltern.
V. Verfahren bei Unterrichtsversäumnissen und Entlassung aus dem Unterricht
  1. Jedes Fehlen muss telefonisch am ersten Tag morgens im Sekretariat durch die berechtigten Personen gemeldet werden. Bei voraussichtlich längerem Fehlen muss das Schulsekretariat innerhalb von drei Tagen erneut informiert werden. Die Fehlzeiten müssen nach dem Ende der Erkrankung schriftlich durch die berechtigten Personen entschuldigt werden. Der Zeitraum des Fehlens ist dabei genau anzugeben. Entschuldigungen für Schüler der SI müssen dem Klassenlehrer vorgelegt werden. Bei Unterrichtsversäumnissen unmittelbar vor Ferienbeginn bzw. nach Ferienende gelten besondere Regelungen und es bedarf der Rücksprache mit der Schulleitung.
  2. Für Schüler der Sekundarstufe II gilt bei Fehlen an Klausurtagen Attestpflicht.
  3. Entlassungen aus dem Unterricht sind nur durch den Lehrer in der laufenden oder, in Pausen, den der folgenden Stunde möglich. Ersatzweise kann der Jahrgangsstufenleiter oder ein Vertreter der Schulleitung nach Hause entlassen. Die Eltern von Schülern der SI werden in jedem Fall über das Sekretariat zur Abholung ihres Kindes einbestellt, nicht per Schülerhandy. Die erkrankten Schüler werden ins Klassenbuch bzw. ins Testatheft eingetragen und sind, soweit minderjährig, von ihren Eltern schriftlich bzw. - im Testatheft - unterschriftlich zu entschuldigen.
  4. Im Vorfeld terminierte Arztbesuche bedürfen in jedem Fall einer vorherigen Freistellung. Diese beantragen die dazu berechtigten Personen beim Klassen- bzw. Stufenleiter.
VI. Unterrichtszeiten

Unterricht                             Pause

  1./2. Stunde  07.50 - 09:20  (20 Min.)        

  3./4. Stunde  09.40 - 11:10  (15 Min.)        

  5./6. Stunde  11.25 - 12.55

Mittagspause  12.55 - 13.45  (50 Min.)

  7./8. Stunde  13.45 - 15.15  (10 Min.)        

  9./10. Stunde 15.25 - 16.55